FAQs

Unse­re FAQs

Ein­stieg und Angebote

Ab wel­chem Alter bie­ten wir Unter­richt an?

Wir bie­ten musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung ab dem 7. Lebens­mo­nat an. Das regu­lä­re Alter für einen Ein­stieg in die musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung liegt bei 3 Jahren.

Ab wel­chem Alter kann man ein Instru­ment erlernen?

Hier­auf gibt es kei­ne ein­deu­ti­ge Ant­wort. Das Alter für einen Ein­stieg hängt ab von der indi­vi­du­el­len kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ent­wick­lung des Kin­des und vom gewünsch­ten Instru­ment. Als gro­be Ori­en­tie­rung kann ein sinn­vol­ler Ein­stieg zwi­schen dem 6. und 10. Lebens­jahr emp­foh­len wer­den. Man­che Instru­men­te kön­nen im Ein­zel­fall frü­her begon­nen wer­den, ande­re in der Regel sinn­vol­ler­wei­se erst spä­ter. Gute Ein­stiegs­in­stru­men­te sind z.B. Kla­vier, Block­flö­te, Gitar­re, Quer­flö­te oder Kla­ri­net­te, bei Inter­es­se even­tu­ell auch ein Streich­in­stru­ment. Ent­schei­dend ist jedoch die Nei­gung des Kin­des. Wir bera­ten Sie hier­zu ger­ne persönlich.

Mit wel­chem Instru­ment soll­te man anfan­gen, wenn es kei­ne bestimm­te Vor­lie­be gibt?

Für Kin­der unter 10 Jah­ren emp­fiehlt sich zur Fin­dung eines geeig­ne­ten Instru­men­tes die Teil­nah­me am Musik­ka­rus­sell, einem Früh­erzie­hungs­kurs, in dem die gebräuch­li­chen Instru­men­te über einen Zeit­raum von je 4 Wochen vor­ge­stellt wer­den. Im All­ge­mei­nen soll­te über­legt wer­den, ob eher ein Blas‑, ein Saiten‑, ein Rhyth­mus- oder ein Tas­ten­in­stru­ment von Inter­es­se ist. Auch soll­te über­legt wer­den, ob eher ein Instru­ment der Pop- oder Rock­mu­sik oder ein klas­si­sches Instru­ment Sinn macht. Kon­zert­be­su­che kön­nen wich­ti­ge Impul­se für die Ent­schei­dungs­fin­dung geben. Denk­bar sind z.B. unse­re exter­nen und haus­in­ter­nen Vor­spie­le und Fei­ern oder spe­zi­el­le Kon­zer­te für Kin­der an den städ­ti­schen Bühnen.

Was kos­tet eine Schnupperstunde?

Je nach gewünsch­ter Län­ge wird für eine Schnup­per­stun­de eine Gebühr von 15,- € (30 Minu­ten) oder 20,- € (45 Minu­ten) fäl­lig. Die Gebühr wird bei einem spä­te­ren Ver­trags­ab­schluss mit der Anmel­de­ge­bühr ver­rech­net und wird erst fäl­lig, wenn ein pas­sen­der Ter­min vom Inter­es­sen­ten schrift­lich bestä­tigt wurde.

Wann kann man mit dem Unter­richt beginnen?

Den Ein­zel­un­ter­richt kann man jeder­zeit begin­nen. Der Ein­stieg ist nicht gebun­den an den Beginn eines Quar­tals. Der Ein­stieg in einen Grup­pen­un­ter­richt ist in der Regel zu Beginn eines Quar­tals möglich.

Bie­ten wir Tage der offe­nen Tür an?

Bei uns kann man ganz­jäh­rig unab­hän­gig von bestimm­ten Ter­mi­nen in einer kos­ten­lo­sen Schnup­per­stun­de ein Instru­ment aus­pro­bie­ren. Dar­über hin­aus gibt es im Früh­jahr und Herbst je einen Tag der offe­nen Tür, an dem Du alle Ange­bo­te unver­bind­lich ken­nen ler­nen kannst. Die Ter­mi­ne fin­dest Du im aktu­el­len Jah­res­plan.

Kann man auch als Erwach­se­ner noch ein Instru­ment lernen?

Ein Instru­ment kann man in jedem Alter erler­nen. Ent­schei­dend für das erfolg­rei­che Erler­nen eines Instru­men­tes sind Moti­va­ti­on und die Bereit­schaft, sich regel­mä­ßig Zeit zum Üben zu neh­men, nicht das Alter.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Wir bie­ten musi­ka­li­sche Früh­erzie­hung ab dem 7. Lebens­mo­nat an. Nach oben gibt es kei­ne Beschränkung.

Kann ich mein Instru­ment bei Ihnen mie­ten, lei­hen oder kaufen?

Wir bie­ten in ein­zel­nen Instru­men­ten­be­rei­chen den Kauf und die Mie­te zu güns­ti­gen Schü­ler­prei­sen an. Bei Instru­men­ten, die wir nicht sel­ber ver­mie­ten oder ver­kau­fen, ver­mit­teln wir ver­trau­ens­wür­di­ge Händ­ler und bera­ten Sie ger­ne bei der Auswahl.

Ver­trag­li­ches

Wie lan­ge legt man sich ver­trag­lich fest?

Bei Ver­trä­gen über Ein­zel­un­ter­richt bie­ten wir die Lauf­zei­ten 3, 6 oder 12 Mona­te an. Je län­ger die Lauf­zeit, des­to güns­ti­ger der Monats­bei­trag. Die Kur­se und Grup­pen haben fest­ge­leg­te Lauf­zei­ten: 6 Mona­te für die Ange­bo­te Chor, Kin­der­chor und Trom­meln & Bewe­gung für Kin­der; 12 Mona­te für die Ange­bo­te Musik­ka­rus­sell, Musik­gar­ten und Klangstraße.

Was kos­tet der Unterricht?

Das hängt von der gewünsch­ten wöchent­li­chen Unter­richts­dau­er und Ver­trags­lauf­zeit ab. Eine Über­sicht kannst Du über die aktu­el­le Preis­lis­te herunterladen.

Ermä­ßi­gun­gen auf die Tari­fe gibt es in Form von Fami­li­en- und Mehr­bu­cher­abat­ten, s.u. Dar­über hin­aus bie­tet die Stadt Kre­feld Zuschüs­se für Bedürf­ti­ge an. 

Was pas­siert, wenn ich mei­nen Ter­min nicht mehr wahr­neh­men kann, weil sich mein Stun­den­plan oder mei­ne Arbeits­zei­ten ändern?

Wir ver­su­chen in die­sem Fall, einen neu­en Ter­min für Dich zu fin­den. Eine Anfra­ge kannst Du über das Ter­min­än­de­rungs­for­mu­lar stellen.

Wie lan­ge dau­ert es, wenn ich den Leh­rer wech­seln will?

Ein Leh­rer­wech­sel hat nor­ma­ler­wei­se eine Frist von 3 Mona­ten. Soll­te der bis­he­ri­ge Ter­min vor Ablauf der 3 Mona­te an einen ande­ren Schüler/Interessenten ver­ge­ben wer­den kön­nen, kann im Ein­zel­fall ein Wech­sel auch frü­her erfolgen.

Bekom­me ich Stun­den ver­rech­net, wenn ein Leh­rer über einen län­ge­ren Zeit­raum ausfällt?

Wenn ein Dozent über einen län­ge­ren Zeit­raum aus­fällt, wird der Unter­richt in der Regel von einer ande­ren Fach­kraft gege­ben. Soll­te dau­er­haft kei­ne Ver­tre­tung zur Ver­fü­gung ste­hen und aus­ge­fal­le­ne Ter­mi­ne von uns nicht nach­ge­holt wer­den kön­nen, wird der nicht erteil­te Unter­richt verrechnet.

Was pas­siert mit mei­ner Unter­richts­stun­de, wenn ich mal nicht kann?

Wird eine Ein­zel­un­ter­richts­stun­de vom Schü­ler nicht in Anspruch genom­men, so ent­fällt die­se. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei durch ärzt­li­ches Attest nach­ge­wie­se­ner Krank­heit und einer Absa­ge des Ter­mins spä­tes­tens 48 Stun­den vorher.

Wenn ich mich nach mei­ner Pro­be­stun­de nicht sofort zurück mel­de, was pas­siert mit dem reser­vier­ten Termin?

Wir hal­ten den Ter­min 48 Stun­den für Dich reser­viert. Danach wird der Ter­min wie­der frei gegeben.

Ab wann erhal­te ich Familienrabatt?

Ab dem 2. Ver­trag, der von einem Zah­lungs­pflich­ti­gen aus dem glei­chen Haus­halt abge­schlos­sen wird, gewäh­ren wir 7,5 % Rabatt. Das glei­che gilt für den Mehrbucherrabatt.

Ab wann erhal­te ich Mehrbucherrabatt?

Ab dem 2. Ver­trag, der vom glei­chen Schü­ler wahr­ge­nom­men wird, gewäh­ren wir 7,5 % Rabatt. Das glei­che gilt für den Familienrabatt.

Kann ein Ver­trag still gelegt werden?

Eine Ver­trags­still­le­gung ist nur zu den im Ver­trag gel­ten­den Kün­di­gungs­fris­ten möglich.

Kann mei­ne Schwes­ter mei­nen Unter­richt für mich neh­men, wenn ich mal nicht kann?

Im Regel­fall muss der Unter­richt vom im Ver­trag ein­ge­tra­ge­nen Schü­ler wahr­ge­nom­men wer­den. In Ein­zel­fäl­len kann even­tu­ell nach Zustim­mung des Dozen­ten ein ein­zel­ner Ter­min auch von einem Fami­li­en­mit­glied in Anspruch genom­men werden.

All­ge­mei­nes

Fin­det der Unter­richt auch wäh­rend der Schul­fe­ri­en statt?

Wie alle öffent­li­chen und pri­va­ten Musik­schu­len rich­ten auch wir uns in unse­ren Unter­richts­zei­ten nach der gül­ti­gen Rege­lung für die Schul- und Feri­en­zei­ten. Eine genaue Über­sicht der Unter­richts­zei­ten sowie der Fei­er­ta­ge und Feri­en­zei­ten fin­det sich auf unse­rem jewei­li­gen Jah­res­plan im Down­load-Bereich.

Ist das Beherr­schen von Noten­schrift Vorraus­set­zung, um Unter­richt zu nehmen?

Nein. Das Noten­le­sen und ‑Schrei­ben wird im Unter­richt ver­mit­telt und stellt kei­ne Vor­aus­set­zung für die Inan­spruch­nah­me von Unter­richt dar.

Wie lan­ge und wann darf man zuhau­se üben?

Hier­zu gibt es kei­ne ein­deu­ti­ge Rechts­la­ge. Das Recht zu musi­zie­ren muss mit dem Recht der häus­li­chen Ruhe in Ein­klang gebracht wer­den. Als Ori­en­tie­rung wird eine Dau­er von 3 Stun­den täg­lich genannt. In jedem Fall ist die Nacht­ru­he und an Wochen­en­den die Mit­tags­ru­he einzuhalten.

Land­ge­richt Frank­furt (Urteil vom 12. Okto­ber 1989 , Az: 2/25 O 359/89): „Unab­hän­gig davon, was im ein­zel­nen im Miet­ver­trag gestat­tet wor­den ist, ist die Aus­übung des Kla­vier­spiels nach den kon­kre­ten Wohn­ver­hält­nis­sen im Haus zu beschrän­ken. Auf jeden Fall ist die Nacht­ru­he an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ein­zu­hal­ten. An Werk­ta­gen ist die Musik­aus­übung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hin­zu­neh­men, jedoch nicht unun­ter­bro­chen und über die gan­ze Zeit hin­weg. Das ertrag­ba­re Maß wird hier auf 3 Stun­den zu beschrän­ken sein. An Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen ist die Mit­tags­ru­he einzuhalten.“

Man wird dabei gene­rell auf­grund des Gebo­tes der Rück­sicht­nah­me ver­lan­gen kön­nen, dass die Musik­aus­übung wäh­rend der all­ge­mei­nen Ruhe­zei­ten zu unter­blei­ben hat, und der Betrieb von Musik­an­la­gen in die­ser Zeit auf Zim­mer­laut­stär­ke beschränkt wer­den muß ( „Musik im Mehr­fa­mi­li­en­haus“ von Rich­ter am LG B. Gram­lich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als all­ge­mei­ne Ruhe­zeit die Zeit von 20–7 Uhr und 13–15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).

Wie­viel soll­te man üben?

Das hängt ganz von den eige­nen Zie­len und Mög­lich­kei­ten ab. Ganz all­ge­mein gilt: Regel­mä­ßi­ges Üben auch in kur­zen Ein­hei­ten ist sinn­vol­ler als gele­gent­li­ches stun­den­lan­ges Üben. Wenn man Wert legt auf ste­ti­gen Fort­schritt, ist viel­leicht 30 Minu­ten nahe­zu täg­lich eine sinn­vol­le Ori­en­tie­rung. Ambi­tio­nier­te Musi­ker, die ger­ne rich­tig gut wer­den möch­ten, soll­ten nahe­zu täg­lich eine Stun­de ein­pla­nen. Als abso­lu­tes Mini­mum kann man es anse­hen, zuhau­se min­des­tens die glei­che Zeit zu üben, die man mit dem Unter­richt verbringt.