
Unsere FAQs
Einstieg und Angebote
Ab welchem Alter bieten wir Unterricht an?
Wir bieten musikalische Früherziehung ab dem 7. Lebensmonat an. Das reguläre Alter für einen Einstieg in die musikalische Früherziehung liegt bei 3 Jahren.
Ab welchem Alter kann man ein Instrument erlernen?
Hierauf gibt es keine eindeutige Antwort. Das Alter für einen Einstieg hängt ab von der individuellen körperlichen und geistigen Entwicklung des Kindes und vom gewünschten Instrument. Als grobe Orientierung kann ein sinnvoller Einstieg zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr empfohlen werden. Manche Instrumente können im Einzelfall früher begonnen werden, andere in der Regel sinnvollerweise erst später. Gute Einstiegsinstrumente sind z.B. Klavier, Blockflöte, Gitarre, Querflöte oder Klarinette, bei Interesse eventuell auch ein Streichinstrument. Entscheidend ist jedoch die Neigung des Kindes. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.
Mit welchem Instrument sollte man anfangen, wenn es keine bestimmte Vorliebe gibt?
Für Kinder unter 10 Jahren empfiehlt sich zur Findung eines geeigneten Instrumentes die Teilnahme am Musikkarussell, einem Früherziehungskurs, in dem die gebräuchlichen Instrumente über einen Zeitraum von je 4 Wochen vorgestellt werden. Im Allgemeinen sollte überlegt werden, ob eher ein Blas‑, ein Saiten‑, ein Rhythmus- oder ein Tasteninstrument von Interesse ist. Auch sollte überlegt werden, ob eher ein Instrument der Pop- oder Rockmusik oder ein klassisches Instrument Sinn macht. Konzertbesuche können wichtige Impulse für die Entscheidungsfindung geben. Denkbar sind z.B. unsere externen und hausinternen Vorspiele und Feiern oder spezielle Konzerte für Kinder an den städtischen Bühnen.
Was kostet eine Schnupperstunde?
Je nach gewünschter Länge wird für eine Schnupperstunde eine Gebühr von 15,- € (30 Minuten) oder 20,- € (45 Minuten) fällig. Die Gebühr wird bei einem späteren Vertragsabschluss mit der Anmeldegebühr verrechnet und wird erst fällig, wenn ein passender Termin vom Interessenten schriftlich bestätigt wurde.
Wann kann man mit dem Unterricht beginnen?
Den Einzelunterricht kann man jederzeit beginnen. Der Einstieg ist nicht gebunden an den Beginn eines Quartals. Der Einstieg in einen Gruppenunterricht ist in der Regel zu Beginn eines Quartals möglich.
Bieten wir Tage der offenen Tür an?
Bei uns kann man ganzjährig unabhängig von bestimmten Terminen in einer kostenlosen Schnupperstunde ein Instrument ausprobieren. Darüber hinaus gibt es im Frühjahr und Herbst je einen Tag der offenen Tür, an dem Du alle Angebote unverbindlich kennen lernen kannst. Die Termine findest Du im aktuellen Jahresplan.
Kann man auch als Erwachsener noch ein Instrument lernen?
Ein Instrument kann man in jedem Alter erlernen. Entscheidend für das erfolgreiche Erlernen eines Instrumentes sind Motivation und die Bereitschaft, sich regelmäßig Zeit zum Üben zu nehmen, nicht das Alter.
Gibt es eine Altersbeschränkung?
Wir bieten musikalische Früherziehung ab dem 7. Lebensmonat an. Nach oben gibt es keine Beschränkung.
Kann ich mein Instrument bei Ihnen mieten, leihen oder kaufen?
Wir bieten in einzelnen Instrumentenbereichen den Kauf und die Miete zu günstigen Schülerpreisen an. Bei Instrumenten, die wir nicht selber vermieten oder verkaufen, vermitteln wir vertrauenswürdige Händler und beraten Sie gerne bei der Auswahl.
Vertragliches
Wie lange legt man sich vertraglich fest?
Bei Verträgen über Einzelunterricht bieten wir die Laufzeiten 3, 6 oder 12 Monate an. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der Monatsbeitrag. Die Kurse und Gruppen haben festgelegte Laufzeiten: 6 Monate für die Angebote Chor, Kinderchor und Trommeln & Bewegung für Kinder; 12 Monate für die Angebote Musikkarussell, Musikgarten und Klangstraße.
Was kostet der Unterricht?
Das hängt von der gewünschten wöchentlichen Unterrichtsdauer und Vertragslaufzeit ab. Eine Übersicht kannst Du über die aktuelle Preisliste herunterladen.
Ermäßigungen auf die Tarife gibt es in Form von Familien- und Mehrbucherabatten, s.u. Darüber hinaus bietet die Stadt Krefeld Zuschüsse für Bedürftige an.
Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht mehr wahrnehmen kann, weil sich mein Stundenplan oder meine Arbeitszeiten ändern?
Wir versuchen in diesem Fall, einen neuen Termin für Dich zu finden. Eine Anfrage kannst Du über das Terminänderungsformular stellen.
Wie lange dauert es, wenn ich den Lehrer wechseln will?
Ein Lehrerwechsel hat normalerweise eine Frist von 3 Monaten. Sollte der bisherige Termin vor Ablauf der 3 Monate an einen anderen Schüler/Interessenten vergeben werden können, kann im Einzelfall ein Wechsel auch früher erfolgen.
Bekomme ich Stunden verrechnet, wenn ein Lehrer über einen längeren Zeitraum ausfällt?
Wenn ein Dozent über einen längeren Zeitraum ausfällt, wird der Unterricht in der Regel von einer anderen Fachkraft gegeben. Sollte dauerhaft keine Vertretung zur Verfügung stehen und ausgefallene Termine von uns nicht nachgeholt werden können, wird der nicht erteilte Unterricht verrechnet.
Was passiert mit meiner Unterrichtsstunde, wenn ich mal nicht kann?
Wird eine Einzelunterrichtsstunde vom Schüler nicht in Anspruch genommen, so entfällt diese. Ein Anspruch auf Ersatz besteht bei durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheit und einer Absage des Termins spätestens 48 Stunden vorher.
Wenn ich mich nach meiner Probestunde nicht sofort zurück melde, was passiert mit dem reservierten Termin?
Wir halten den Termin 48 Stunden für Dich reserviert. Danach wird der Termin wieder frei gegeben.
Ab wann erhalte ich Familienrabatt?
Ab dem 2. Vertrag, der von einem Zahlungspflichtigen aus dem gleichen Haushalt abgeschlossen wird, gewähren wir 5 % Rabatt. Das gleiche gilt für den Mehrbucherrabatt.
Ab wann erhalte ich Mehrbucherrabatt?
Ab dem 2. Vertrag, der vom gleichen Schüler wahrgenommen wird, gewähren wir 5 % Rabatt. Das gleiche gilt für den Familienrabatt.
Kann ein Vertrag still gelegt werden?
Eine Vertragsstilllegung ist nur zu den im Vertrag geltenden Kündigungsfristen möglich.
Kann meine Schwester meinen Unterricht für mich nehmen, wenn ich mal nicht kann?
Im Regelfall muss der Unterricht vom im Vertrag eingetragenen Schüler wahrgenommen werden. In Einzelfällen kann eventuell nach Zustimmung des Dozenten ein einzelner Termin auch von einem Familienmitglied in Anspruch genommen werden.
Allgemeines
Findet der Unterricht auch während der Schulferien statt?
Wie alle öffentlichen und privaten Musikschulen richten auch wir uns in unseren Unterrichtszeiten nach der gültigen Regelung für die Schul- und Ferienzeiten. Eine genaue Übersicht der Unterrichtszeiten sowie der Feiertage und Ferienzeiten findet sich auf unserem jeweiligen Jahresplan im Download-Bereich.
Ist das Beherrschen von Notenschrift Vorraussetzung, um Unterricht zu nehmen?
Nein. Das Notenlesen und ‑Schreiben wird im Unterricht vermittelt und stellt keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Unterricht dar.
Wie lange und wann darf man zuhause üben?
Hierzu gibt es keine eindeutige Rechtslage. Das Recht zu musizieren muss mit dem Recht der häuslichen Ruhe in Einklang gebracht werden. Als Orientierung wird eine Dauer von 3 Stunden täglich genannt. In jedem Fall ist die Nachtruhe und an Wochenenden die Mittagsruhe einzuhalten.
Landgericht Frankfurt (Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89): „Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten.“
Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( „Musik im Mehrfamilienhaus“ von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20–7 Uhr und 13–15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).
Wieviel sollte man üben?
Das hängt ganz von den eigenen Zielen und Möglichkeiten ab. Ganz allgemein gilt: Regelmäßiges Üben auch in kurzen Einheiten ist sinnvoller als gelegentliches stundenlanges Üben. Wenn man Wert legt auf stetigen Fortschritt, ist vielleicht 30 Minuten nahezu täglich eine sinnvolle Orientierung. Ambitionierte Musiker, die gerne richtig gut werden möchten, sollten nahezu täglich eine Stunde einplanen. Als absolutes Minimum kann man es ansehen, zuhause mindestens die gleiche Zeit zu üben, die man mit dem Unterricht verbringt.